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Was du über Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. wissen solltest
Lohnersatzleistungen bilden eine zentrale Säule des deutschen Sozialsystems und decken das Einkommen bei Arbeitsausfall aus diversen Gründen ab. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Typen von Lohnersatzleistungen, erläutert ihre speziellen Merkmale und betont die Wichtigkeit der Einhaltung von Antragsfristen.
Was sind Lohnersatzleistungen?
Lohnersatzleistungen ersetzen im deutschen Sozialversicherungssystem das Einkommen von Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten können. Sie schaffen finanzielle Sicherheit, wenn Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder andere Umstände das reguläre Arbeitseinkommen unterbrechen.
Krankengeld: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld steht Arbeitnehmern zu, die aufgrund von Krankheit ihre Arbeit nicht ausüben können. Die Zahlungen setzen nach einer sechswöchigen Wartezeit ein und betragen normalerweise 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit dient als Berechnungsgrundlage. Feste Schichtzulagen fließen ebenfalls in die Berechnung mit ein.
Mutterschaftsgeld Unterstützung in der Schwangerschaft
Mutterschaftsgeld geht an schwangere Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen, üblicherweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist bestimmt die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Bei Schichtarbeiterinnen fließen regelmäßige Zuschläge in die Berechnung mit ein.
Arbeitslosengeld: Hilfe bei Jobverlust
Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und aktiv eine neue Anstellung suchen, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettoentgelts, jedoch erhöht sich der Satz auf 67 % für Personen mit Kindern. Als Grundlage für die Berechnung dient das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Meldung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus werden auch regelmäßige Zuschläge, wie sie beispielsweise bei Schichtarbeit anfallen, in die Berechnung einbezogen.
Elterngeld: Unterstützung für Eltern
Nach der Geburt eines Kindes steht Eltern Elterngeld zu. Dieses variiert in der Regel zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 1.800 Euro pro Monat. Ein Vorschlag, der die Streichung des Elterngelds für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro vorsieht, um Staatsausgaben zu reduzieren, spaltet die Meinungen. Kritiker befürchten, dass diese Änderung die Emanzipation der Frauen und die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt gefährden könnte. Alternative Kompromissvorschläge aus der Politik, wie die Abschaffung des Ehegattensplittings, stoßen ebenfalls auf breite Ablehnung.
Kurzarbeitergeld: Unterstützung bei Kurzarbeit
Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird, erhalten Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (67 % für Personen mit Kindern). Regelmäßige Schichtzuschläge werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Pflegegeld: Hilfe für Pflegende
Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, erhalten Pflegegeld. Im Gegensatz zu den anderen hier genannten Lohnersatzleistungen richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nicht nach dem Einkommen der Pflegeperson, sondern nach der Pflegestufe der zu pflegenden Person. Es soll die Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen stärken und ihnen mehr Wahlmöglichkeiten bei der individuellen Gestaltung der Pflege geben.
Was ist beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu beachten?
Um Lohnersatzleistungen zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen und Regelungen. Zum einen sind Lohnersatzleistungen zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie können den individuellen Steuersatz des zu versteuernden Einkommens erhöhen und damit zu einer höheren Steuerbelastung führen. Zudem können Nebeneinkünfte auf die Höhe der Lohnersatzleistung angerechnet werden. Darüber hinaus kann es zu Wechselwirkungen zwischen dem Bezug von Lohnersatzleistungen und anderen Sozialleistungen sowie der Rentenversicherung kommen.
Welche Fristen sind bei der Beantragung von Lohnersatzleistungen zu beachten?
- Krankengeld: Die Zahlung beginnt in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die sechs Wochen nach Beginn der Krankheit endet.
- Elterngeld: Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden.
- Arbeitslosengeld: Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen.
- Kurzarbeitergeld: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit vor Beginn bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Es gibt keine feste Frist, aber eine rechtzeitige Meldung ist wichtig, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.
- Mutterschaftsgeld: Der Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden (in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin).
- Pflegegeld: Es gibt keine explizite Frist für die Antragstellung. Rückwirkende Zahlungen sind jedoch nur in bestimmten Fällen und oft nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Es wird daher empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.