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Wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellt, fallen sofort Kosten an. Diese Kosten bestehen jedoch nicht nur aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, sondern fallen unter die umfassendere Kategorie der Personalkosten. Dazu gehören neben dem Gehalt auch verschiedene Sozialabgaben, die oft als Lohnnebenkosten bezeichnet werden. Aus diesem Grund haben wir auf der folgenden Seite alle relevanten Informationen zu diesem komplexen Thema zusammengestellt.
Lohnnebenkosten und deren Definition
Sobald ein Unternehmen einen Arbeitnehmer einstellt, entstehen nicht nur Kosten in Form des Bruttolohns, sondern es fallen auch Lohnnebenkosten an. Diese Nebenkosten sind für das Unternehmen bei der Berechnung der Gesamtarbeitskosten unerlässlich, auch wenn sie nicht direkt an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Aus diesem Grund nehmen die Lohnnebenkosten bei der Berechnung der gesamten Personalkosten eine zentrale Stellung ein.
Die Gesamtkosten, die ein Unternehmen für einen Arbeitnehmer zu tragen hat, werden als Arbeitgeberbrutto bezeichnet. Diese Summe setzt sich nicht nur aus dem individuellen Bruttolohn des Arbeitnehmers zusammen, sondern beinhaltet auch die damit verbundenen Lohnnebenkosten. Diese Lohnnebenkosten sind historisch gesehen ein integraler Bestandteil des Sozialversicherungssystems und haben die Funktion, individuelle Lebensrisiken abzusichern. Hierzu zählen insbesondere die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
Handelt es sich bei den Lohnkosten um fixe Kosten?
Im kaufmännischen Bereich zählen Löhne und Gehälter zu den Fixkosten, da sie in der Regel unabhängig von der Produktionsmenge konstant bleiben. Im Gegensatz dazu können Löhne als variable Kosten betrachtet werden, da sie direkt einem bestimmten Produktionsmittel oder einer bestimmten Maschine zugeordnet werden können.
Was gehört alles zu den Lohnnebenkosten?
Insgesamt lassen sich vier verschiedene Arten von Lohnnebenkosten unterscheiden. Es handelt sich um:
- Kosten für berufliche Weiter- sowie Ausbildung
- Sozialabgaben für den Arbeitnehmer
- diverse Aufwendungen
- Steuern auf die Lohnsumme oder die Anzahl der Beschäftigten
Welche Lohnnebenkosten hat der Arbeitgeber zu bezahlen?
Auf diese wichtige Frage sollte jeder Arbeitgeber eine Antwort parat haben. In der Regel machen die Sozialabgaben den größten Teil der Lohnnebenkosten aus. In Deutschland beispielsweise werden die Sozialabgaben in der Regel hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Für Deutschland gibt es eine beispielhafte Übersicht, die deutlich macht, welchen Anteil der Arbeitgeber an den Sozialabgaben zu tragen hat:
- bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei individuelle Zusatzbeiträge zur Hälfte übernommen werden
- bei der Arbeitslosenversicherung
- bei der Pflegeversicherung
- bei der gesetzlichen Unfallversicherung
- bei der Rentenversicherung
- bei den Umlagen U1, U2 und U3
Bei der Berechnung der Anteile hat der Arbeitgeber stets die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen im Auge zu behalten. Insbesondere bei diesen gesetzlich festgelegten Sozialversicherungsbeiträgen lässt das Gesetz dem Arbeitgeber keinen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Lohnnebenkosten.
Was ist die Bedeutung von hohen oder niedrigen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Die Lohnnebenkosten finanzieren das soziale Netz und werden allgemein als Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet. Diese Beiträge dienen der Absicherung verschiedener Lebensrisiken.
Zu diesen Risiken zählen:
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit
- Pflege
- Unfall
- Alter
Zusätzlich zum Bruttolohn zahlen die Arbeitgeber rund 30 % Sozialabgaben, mit denen wichtige Säulen des Gesundheitssystems, die Unfallversicherung sowie Renten- und Pflegeleistungen finanziert werden. Der Rest der Lohnnebenkosten setzt sich aus verschiedenen Komponenten wie Urlaubsgeld, Krankengeld und Abfindungen zusammen, also Zahlungen, die direkt an die Arbeitnehmer gehen..
Was kostet ein Arbeitnehmer für Unternehmen insgesamt?
Um die gesamten Personalkosten einschließlich der Lohnnebenkosten abzudecken, sollten Arbeitgeber mit dem 1,5-fachen des Arbeitgeberbruttos kalkulieren. Hinzu kommen häufig Kosten für die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Darüber hinaus kann sich eine Verpflichtung zur Zahlung von Zusatzleistungen ergeben, wenn ein Unternehmen solche Leistungen über mehrere Jahre an einen Arbeitnehmer gezahlt hat.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?
Die Bundesregierung legt für alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz fest, der somit für alle Mitglieder gleich ist.
Der feste Beitragssatz beträgt insgesamt 14,6 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent dieser Sozialversicherungsbeiträge tragen. Beim ermäßigten Beitragssatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7 Prozent.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.